Sanierungsscheck für Private

Beantragen Sie den Sanierungsscheck 2018 des Bundes und kassieren Sie bis zu 3.000 Euro. Ziel der diesjährigen Förderaktion ist es, den Energieverbrauch zu senken.

Auch heuer stellt die Bundesregierung für die thermische Sanierung von Häusern, Wohnungen und Betriebsgebäuden Mittel zur Verfügung. Die Förderungsaktion „Sanierungsscheck für Private 2018“ startete mit 18. Juni 2018.
Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 28.02.2019.

Durch Dämmung Energie sparen: Eine effiziente Dämmung des Hauses kann man schon mit geringem Aufwand erreichen.

Maximal 3.000 Euro
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Die Förderung beträgt maximal 3.000 Euro pro Wohneinheit. Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gibt es darüber hinaus einen Zuschlag von nochmals max. 1.000 Euro. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen.

Ein vorrangiges Ziel ist der Ausstieg aus Ölheizungen.

Raus aus Öl
Der „Raus aus Öl“-Bonus für die Umstellung des fossilen Heizungssystems wird vergeben, sofern das Gebäude/die Wohnung bereits den guten Standard einer umfassenden Sanierung aufweist oder gleichzeitig thermische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Umsetzung einer Einzelbaumaßnahme (Fenstertausch, Dämmung oberste/unterste Geschoßdecke) ist NUR in Kombination mit dem Ersatz eines fossilen Heizungssystems möglich.

Was wird gefördert?

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Koks und Allesbrenner) auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme, thermische Solaranlage
  • Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt
Nicht lange warten, jetzt die Fenster tauschen: Fenstersanierungen vom Lagerhaus-Profi sind rasch erledigt und garantieren Qualität.

Der Sanierungsscheck richtet sich an (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. an Wohnungseigentümer und Mieter von Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau.

Die Kombination des Sanierungsschecks 2018 mit eventuellen Landesförderungen ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen.

Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung ist ab 18.06.2018 möglich. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.06.2020 erfolgen.
Entsprechende Antragsformulare stehen bei den teilnehmenden Bausparkassen sowie auf www.umweltfoerderung.at zum Download zur Verfügung.
Der Förderungsantrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen an eine der im Informationsblatt genannten Bausparkassenzentralen zu übermitteln.

Unsere Fachberater beraten Sie gerne
Die zuständigen Fachberater in Ihrem Lagerhaus unterstützen und beraten Sie sehr gerne bei Ihren Bau- und Sanierungsprojekten sowie den Fördermöglichkeiten.

Wissenswertes zum Thema
Website zum Sanierungsscheck 2018
Website Raiffeisen Bausparkasse Fördermöglichkeiten 2018

Downloads zum Thema

Zusammenfassung Bundesförderung für Privat 2018