Spritzenüberprüfung im Lagerhaus

Pflanzenschutzgeräte müssen von autorisierten Werkstätten regelmäßig überprüft werden. Das Lagerhaus führt in ganz Kärnten fachgerechte Überprüfungen durch.

Überprüfungen der Pflanzenschutzspritzen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie sind auch wirtschaftlich durchaus sinnvoll. Gesetzliche Vorschriften über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sehen vor, dass alle verwendeten, prüfpflichtigen Pflanzenschutzgeräte über eine gültige Prüfplakette verfügen. Ausgenommen davon sind unter anderem handgeführte sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte oder Geräte zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen.

Seit heuer gelten neue Regeln
Ab 2021 gelten für bestimmte Gerätetypen teilweise strengere Regeln, die aber je nach Bundesland unterschiedlich sind. Die Prüfplakette ist 3 Jahre gültig, danach müssen Pflanzenschutzgeräte von autorisierten Werkstätten überprüft werden. Neugeräte müssen innerhalb von 5 Jahren erstmalig einer Überprüfung unterzogen werden. Beim Kauf und der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln muss ein Sachkundenachweis vorgelegt werden. Dieser kann in der jeweiligen Bezirksbauernkammer beantragt werden.

Es dürfen nur noch überprüfte Pflanzenschutzgeräte eingesetzt werden. Nehmen Sie daher rechtzeitig einen Prüftermin im Lagerhaus wahr.

Überprüfung ist auch wirtschaftlich sinnvoll
Eine regelmäßige Kontrolle ist nicht nur wegen der gesetzlichen Auflagen notwendig, sie ist auch wirtschaftlich sinnvoll: Nur 1 % Ungenauigkeit kostet durch Minderertrag und die Verschwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Regel mehr als die gesamte Gerätekontrolle. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin beim jeweiligen Prüfstandort. Wer im Jahr 2021 zur Kontrolle geht, erhält bei positivem Prüfergebnis eine Plakette (gültig drei Jahre bis 2024).

Unterschiedliche Regeln je nach Bundesland
Genaue Voraussetzungen zur Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten und Vergabe des Sachkundenachweises können sich, je nach Bundesland, unterscheiden.
Informieren Sie sich daher in Ihrer Lagerhaus-Fachwerkstätte über die gesetzlichen Vorgaben und Regeln.

Ihr Ansprechpartner im Lagerhaus:
Robert Gebhard (Lagerhaus Werkstättenleiter), Tel. 0463/3865-475, E-Mail: robert.gebhard@unser-lagerhaus.at
„UNSER LAGERHAUS“ Warenhandelsgesellschaft m.b.H.
Südring 240-244, 9020 Klagenfurt

Machten sich in der Lagerhaus-Fachwerkstätte Vorort ein Bild von den Spritzenüberprüfungen: v.l. LK-Präsident Ing. Johann Mößler, Ing. Hans Egger von der Landwirtschaftskammer, Landesrat Martin Gruber und Lagerhaus-Geschäftsführer Mag. Markus Furtenbacher.